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   BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19   

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BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19 (https://dejure.org/2020,46901)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19 (https://dejure.org/2020,46901)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 (https://dejure.org/2020,46901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 3 GG
    Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen - Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig - mangelnde ...

  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG, Art. 19 Abs. 3 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen - Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig - mangelnde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit; Zulässigkeit einer Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat; Grundrechtsfähigkeit eines Landkreises

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Landkreis kann als Träger eines Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Rechte aus Art 6 Abs 2 S 2 GG geltend machen - Prozessstandschaft zur Geltendmachung des Anspruchs eines Kindes auf Schutz durch den Staat unzulässig - mangelnde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde abgewiesen: Landkreis darf nicht für Kindesrechte einstehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Verfassungsbeschwerde des JA gegen Kindesschutzentscheidung des FamG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Jugendamt kann wegen Kindeswohl nicht zum Bundesverfassungsgericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit - Landkreis darf mit Verfassungsbeschwerde nicht für Kindesrechte einstehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1665
  • NVwZ-RR 2021, 431
  • FamRZ 2021, 512
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    Die gilt insbesondere dann, wenn ansonsten die Gefahr bestünde, dass die betroffenen Rechte überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden könnten (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 77, 263 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Kind aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG, dass zur Vertretung eines Kindes normative Regelungen geschaffen werden müssen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).

    Der Zugang zum Bundesverfassungsgericht darf dem Kind nicht versagt werden, wenn sein gesetzlicher Vertreter zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht willens oder nicht in der Lage ist (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Dem Kind muss daher ein Ergänzungspfleger (§ 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB) für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde bestellt werden, wenn die an sich vertretungsberechtigten Eltern wegen eines Interessenwiderstreits an der Vertretung des Kindes gehindert sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2020 - 1 BvR 1780/20 -, Rn. 12 f.), solange der Gesetzgeber nicht in anderer Weise für eine hinreichende Berücksichtigung der Kindesinteressen im Verfassungsbeschwerdeverfahren sorgt (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vertretung des Kindes durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil lediglich im Ausnahmefall zugelassen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Zum einen war ausschlaggebend, dass wegen der in der Vergangenheit nicht ausreichend bekannten Möglichkeit der Ergänzungspflegschaft für das Verfassungsbeschwerdeverfahren die Berücksichtigung der Interessen des dort betroffenen Kindes gänzlich auszufallen drohte (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechtigung zur Geltendmachung gerade darauf gestützt, dass das Kind bei dem nicht sorgeberechtigten Elternteil lebte und dass dieser aufgrund seiner persönlichen Nähebeziehung ein berechtigtes Interesse an der Wahrnehmung der Rechte des Kindes hatte (vgl. BVerfGE 72, 122 unter Bezugnahme auf BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich insoweit auf die justiziellen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und aus Art. 103 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 138, 64 m.w.N.).

    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Umfang der jeweiligen Zuordnung Bürgern auch zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen, und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Der Landkreis ist ein Gemeindeverband im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG, dem die gleichen Selbstverwaltungsrechte wie Gemeinden zustehen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 83, 363 ).

    Innerhalb des hoheitlichen Gesamtaufbaus des Staats kann es aber keine Grundrechte als subjektive Rechte geben (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 39, 302 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Umfang der jeweiligen Zuordnung Bürgern auch zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen, und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Ihre Tätigkeit betrifft insoweit nicht den Vollzug gesetzlich zugewiesener hoheitlicher Aufgaben, sondern die Ausübung grundrechtlicher Freiheiten (vgl. BVerfGE 68, 193 ).

    Innerhalb des hoheitlichen Gesamtaufbaus des Staats kann es aber keine Grundrechte als subjektive Rechte geben (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 39, 302 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    aa) Das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG ist untrennbar mit dem Anspruch des Kindes auf Schutz durch den Staat verbunden; es enthält eine staatliche Verpflichtung, die sich in erster Linie daraus ergibt, dass das Kind als Grundrechtsträger und als Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Schutz durch den Staat hat (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 107, 104 ; 133, 59 ).

    Rechte gegenüber dem Staat hat insoweit allein das Kind, dessen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 und 2 GG durch diesen Anspruch gerade geschützt sind (vgl. BVerfGE 133, 59 ).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    aa) Das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG ist untrennbar mit dem Anspruch des Kindes auf Schutz durch den Staat verbunden; es enthält eine staatliche Verpflichtung, die sich in erster Linie daraus ergibt, dass das Kind als Grundrechtsträger und als Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Schutz durch den Staat hat (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 107, 104 ; 133, 59 ).

    Hierüber hat der Staat zu wachen und notfalls das Kind, das sich nicht selbst zu schützen vermag, davor zu bewahren, dass seine Entwicklung durch einen Missbrauch der elterlichen Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleidet (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    Sie rechtfertigt eine Einbeziehung der juristischen Personen in den Schutzbereich der Grundrechte nur, wenn ihre Bildung und Betätigung Ausdruck der freien Entfaltung der natürlichen Personen sind, besonders, wenn der "Durchgriff" auf die hinter den juristischen Personen stehenden Menschen dies als sinnvoll oder erforderlich erscheinen lässt (BVerfGE 21, 362 ).

    Innerhalb des hoheitlichen Gesamtaufbaus des Staats kann es aber keine Grundrechte als subjektive Rechte geben (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 39, 302 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    Der Staat und seine organisatorischen Untergliederungen hingegen sind grundsätzlich als Träger materieller Grundrechte ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 75, 192 ; 143, 246 m.w.N.).

    Bei diesen Ausnahmen handelt es sich durchweg um juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Umfang der jeweiligen Zuordnung Bürgern auch zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen, und die als eigenständige, vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen bestehen (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; BVerfGE 134, 106 ).

    Erheben Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 134, 106 m.w.N).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Kind aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG, dass zur Vertretung eines Kindes normative Regelungen geschaffen werden müssen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechtigung zur Geltendmachung gerade darauf gestützt, dass das Kind bei dem nicht sorgeberechtigten Elternteil lebte und dass dieser aufgrund seiner persönlichen Nähebeziehung ein berechtigtes Interesse an der Wahrnehmung der Rechte des Kindes hatte (vgl. BVerfGE 72, 122 unter Bezugnahme auf BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 24.08.2020 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreicher Eilantrag des Amtsvormunds gegen Rückführung eines Fünfjährigen aus

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
    Dem Kind muss daher ein Ergänzungspfleger (§ 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB) für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde bestellt werden, wenn die an sich vertretungsberechtigten Eltern wegen eines Interessenwiderstreits an der Vertretung des Kindes gehindert sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2020 - 1 BvR 1780/20 -, Rn. 12 f.), solange der Gesetzgeber nicht in anderer Weise für eine hinreichende Berücksichtigung der Kindesinteressen im Verfassungsbeschwerdeverfahren sorgt (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    Bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, einen Verfassungsverstoß durch die Unterlassung des Sorgerechtsentzugs geltend zu machen, läge offensichtlich ein Interessenwiderstreit vor (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2020 - 1 BvR 1780/20 -, Rn. 12 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91

    Unzureichend begründete Kommunalverfassungsbeschwerde betreffend die

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 328/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BVerfG, 22.05.2013 - 1 BvR 372/13

    Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in

  • BVerfG, 05.12.2016 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • BVerfG, 30.04.2018 - 1 BvR 393/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Bestimmung eines

  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 04.11.1980 - 1 BvR 92/71

    Forstbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ersatzansprüchen für Vermögensschäden

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.10.1959 - 1 BvR 28/58

    Keine Beschwerdebefungnis einer Anwaltskammer hinsichtlich der Grundrecht der

  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Die Gefahr, dass die Rechte des Kindes ansonsten nicht mittels Verfassungsbeschwerde gewahrt werden könnten, besteht wegen der Möglichkeit der Anordnung von Ergänzungspflegschaft (§ 1809 BGB) sowie der zulässigen Prozessstandschaft durch die im Ausgangsverfahren bestellte Verfahrensbeiständin (§ 158 FamFG) nicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 28).
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Ist der Arbeitgeber - wie der beklagte Freistaat als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts - selbst nicht grundrechtsfähig (vgl. dazu BVerfG 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 - Rn. 31 ff.; 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 - Rn. 20 ff.) , ist die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Rechte des Arbeitnehmers zu prüfen.
  • BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche

    a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können materielle Grundrechte grundsätzlich nicht geltend machen (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 31), sondern sich nur auf die justiziellen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und aus Art. 103 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 138, 64 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19

    Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?

    Dass das Bundesverfassungsgericht über die (einfach-)gesetzliche Regelung hinausgehend die Bestellung eines Ergänzungspflegers oder die Geltendmachung der Rechte des Kindes durch den Verfahrensbeistand in Verfahren über die Verfassungsbeschwerde als zulässig angesehen hat (vgl. BVerfG Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 - juris Rn. 26 ff. mwN), kann für das vorliegende Verfahren schon wegen der für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren bestehenden, verfassungsrechtlich zur Wahrnehmung der Kindesinteressen ausreichenden Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeiständin im eigenen Namen nicht erheblich werden.
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vertretung des Kindes durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil nur im Ausnahmefall zugelassen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 29).
  • LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20

    Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten

    Innerhalb des hoheitlichen Gesamtaufbaus eines Staates kann es keine Grundrechte als subjektive Rechte geben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19, juris Rn. 40).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 51/23

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität;

    Auch zur Ausübung des staatlichen Wächteramts über die Pflege und Erziehung der Kinder durch die Eltern (vgl. Art. 27 Abs. 5 LV), auf dessen Wahrung das Kind ein Recht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 ‌- 1 BvR 1395/19 -‌, Rn. 39, und Urteil vom 19. Februar 2013 ‌- 1 BvL 1/11 -‌, BVerfGE 133, 59-100, Rn. 42 f., juris), bedarf es einer angemessenen Erkenntnisbasis.
  • BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend familiengerichtliche Entscheidungen

    Ebenso wenig kann entschieden werden, ob dem vormals bestellten Verfahrensbeistand die während des Amtes bestehende Befugnis, Rechte des Kindes, etwa den gegen den Staat gerichteten Schutzanspruch des Kindes (vgl. BVerfGE 159, 355 ; 162, 378 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, Rn. 127), in Prozessstandschaft für dieses geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/17 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 28 f.), mit der Möglichkeit, die Entpflichtung zu überprüfen, im Kindesinteresse erhalten bleiben kann.
  • BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22

    Erfolgloser Eilantrag mangels ausreichender Begründung und offensichtlich

    Zudem geht die Antragsbegründung auch nicht darauf ein, dass das Bundesverfassungsgericht sich bereits mit der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII als hoheitliche Aufgabe der Staatsverwaltung durch das Jugendamt auseinandergesetzt und dabei keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift geäußert hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 37).
  • BVerfG, 11.08.2023 - 1 BvR 1461/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen zum

    Da den Töchtern eine Verfahrensbeiständin bestellt ist, die auch zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung von deren Rechten befugt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2018 - 1 BvR 393/18 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 2022 - 1 BvQ 50/22 -, Rn. 33; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 15), liegen auch die Voraussetzungen für eine Prozessstandschaft des nicht allein sorgeberechtigten Elternteils (zu diesen BVerfGE 72, 122 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2020 - 1 BvR 1780/20 -, Rn. 12 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 23 f.) nicht vor.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2023 - VerfGH 41/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das

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